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   OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 343/05   

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https://dejure.org/2005,3917
OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 343/05 (https://dejure.org/2005,3917)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.11.2005 - 20 W 343/05 (https://dejure.org/2005,3917)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. November 2005 - 20 W 343/05 (https://dejure.org/2005,3917)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 43 Abs 1 WoEigG
    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung einer Regelung in der Gemeinschaftsordnung zur Protokollierung von Beschlüssen und Unterzeichnung des Protokolls durch zwei Wohnungseigentümer

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 24 VI, 23
    Verlangt die Gemeinschaftsordnung die Unterzeichnung des Beschlussprotokolls durch zwei von der Wohnungseigentümerversammlung bestimmte Wohnungseigentümer, so sind die Beschlüsse formunwirksam, ...

  • Judicialis

    WEG § 23; ; WEG § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 § 24
    Zur Unwirksamkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung wegen Verstoßes gegen Protokollierungsregelung in Teilungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemeinschaftsordnung: wann soll Beschluss gültig sein?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Paritätische Verwalteraufteilung bei Wohnungseigentümergemeinschaft; Vereinbarung über Erfordernis der Protokollierung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung ; Unwirksamkeit von Beschlüssen wegen Unterschrift durch Unberechtigte; Einberufungsmangel bei ...

Verfahrensgang

  • LG Gießen - 7 T 353/04
  • OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 343/05
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 343/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 136, 187 = NJW 1997, 2956; vgl. auch OLG Hamm ZWE 2002, 234; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 23 Rz. 51, 183; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 24 WEG Rz. 21; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 24 Rz. 18; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rz. 809; Köhler/Bassenge, Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht, Teil 5 Rz. 258), der der Senat folgt, verfolgt die Bestimmung den Zweck, nicht jeden beliebigen zur Unterschriftsleistung bereiten Eigentümer zur Gegenzeichnung zuzulassen, sondern nur solche Personen, die an der Versammlung teilgenommen haben und das Vertrauen der Versammlungsmehrheit genießen, eine richtige Protokollierung zu gewährleisten.

    Die Klausel trägt auch aus dem Grunde zur Rechtssicherheit bei, weil sie zwar nicht die Gültigkeit ordnungsgemäß protokollierter Beschlüsse gewährleistet, wohl aber die sich bei nicht ordnungsgemäß protokollierten Beschlüssen aus dem Wegfall der Beweiserleichterungen des Protokolls ergebenden Beweisprobleme bei der Feststellung, ob und mit welchem Inhalt ein Beschluss wirksam zustande gekommen ist, einer formalisierten Lösung zuführt (vgl. dazu insgesamt BGHZ 136, 187, dort auch zur Auseinandersetzung mit der mit Schriftsatz vom 01.06.2004 vorgelegten Entscheidung des Kammergerichts).

    Rechtsfolge dieses Verstoßes ist mithin, dass die angefochtenen Wohnungseigentümerbeschlüsse für ungültig zu erklären sind (vgl. hierzu auch BGHZ 136, 187).

  • OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 20 W 401/03

    Wohnungseigentum: Zahlungsansprüche eines Sondereigentümers gegen die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 343/05
    Zwar kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht die als Ermessensentscheidung ergangene Kostenentscheidung nur eingeschränkt, nämlich auf ihre Rechtsmäßigkeit hin überprüfen, §§ 43 Abs. 1 WEG, 27 FGG (vgl. Senat, Beschluss vom 11.10.2005, 20 W 401/03; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 47 Rz. 23; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 47 Rz. 56, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01

    Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund; Unterschrift des Verwalters unter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 343/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 136, 187 = NJW 1997, 2956; vgl. auch OLG Hamm ZWE 2002, 234; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 23 Rz. 51, 183; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 24 WEG Rz. 21; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 24 Rz. 18; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rz. 809; Köhler/Bassenge, Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht, Teil 5 Rz. 258), der der Senat folgt, verfolgt die Bestimmung den Zweck, nicht jeden beliebigen zur Unterschriftsleistung bereiten Eigentümer zur Gegenzeichnung zuzulassen, sondern nur solche Personen, die an der Versammlung teilgenommen haben und das Vertrauen der Versammlungsmehrheit genießen, eine richtige Protokollierung zu gewährleisten.
  • OLG Frankfurt, 15.03.2005 - 20 W 153/03

    Wohnungseigentum: Nichtiger Eigentümerbeschluss über Zusatzvergütung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 343/05
    Beim Streit über die Gültigkeit von Bestellungsbeschlüssen bestimmt sich der Geschäftswert in der Regel nach der Höhe der Verwaltervergütung, die der Verwalter zu beanspruchen hätte (vgl. Senat, Beschluss vom 15.03.2005, 20 W 153/03, unter Hinweis auf Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 54; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 48 Rz. 21, 44).
  • BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 93/02

    Rechtsbeschwerde gegen Zurückweisung der sofortigen Beschwerde im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 343/05
    Er hätte dann nämlich keine Erstbeschwerde gegen den den Wohnungseigentumsbeschluss für ungültig erklärenden amtsgerichtlichen Beschluss eingelegt; damit wäre für ihn die Entscheidung des Amtsgerichts rechtskräftig geworden (vgl. Senat OLGR 2005, 423; BayObLG FGPrax 2003, 67; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 45 Rz. 43; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 45 Rz. 78).
  • OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03

    Wohnungseigentumssache: Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 343/05
    Er hätte dann nämlich keine Erstbeschwerde gegen den den Wohnungseigentumsbeschluss für ungültig erklärenden amtsgerichtlichen Beschluss eingelegt; damit wäre für ihn die Entscheidung des Amtsgerichts rechtskräftig geworden (vgl. Senat OLGR 2005, 423; BayObLG FGPrax 2003, 67; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 45 Rz. 43; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 45 Rz. 78).
  • BGH, 11.12.1989 - II ZR 117/89

    Müssen alle Wohnungseigentümer in der Klageschrift namentlich aufgeführt werden?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 343/05
    Lediglich am Rande bemerkt der Senat, dass für den Fall, dass - wie die Erstbeschwerde meint - zwei Personen, die nicht einmal eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden, zum Verwalter bestellt worden wären, dieser Bestellungsbeschluss zumindest nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits als nichtig anzusehen gewesen wäre (vgl. BGH WuM 1990, 128; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 26 Rz. 4; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 26 Rz. 10).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2008 - 20 W 13/07

    Wohnungseigentumsverwaltung: Auslegung eines Wohnungseigentümerbeschlusses

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 136, 187), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. OLGR Frankfurt 2006, 421), ist die Wahrung dieser Form - anders als die Wahrung der gesetzlichen Form - ebenfalls Gültigkeitsvoraussetzung für die gefassten Beschlüsse.
  • LG Frankfurt/Oder, 15.12.2009 - 6a S 41/09

    Wohnungseigentumssache: Wahrung der Anfechtungsfrist bei verzögerter Zustellung

    Den von den Klägern zur Begründung ihrer Rechtsauffassung zitierten Gerichtsentscheidungen, insbesondere des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 24. März 2006, 2 W 230/03, NZM 2007, 132), liegen ebenso wie der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 3. Juli 1997, V ZB 2/97, BGZ 136, 187 = NJW 1997, 2956; vgl. auch OLG Hamm NZM 2008, 808; ZWE 2002, 234; OLG München, NZM 2007, 772 = ZWE 2008, 31; OLG Köln NZM 2007, 133: Protokollbuch; ZMR 2007, 388; OLG Hamburg ZMR 2005, 397; OLG Frankfurt OLGR 2006, 421; AG Köln ZMR 2002, 793) Fallgestaltungen hinsichtlich der Formulierung einer qualifizierten Protokollierungsklausel zugrunde, die sich im Wesentlichen von der in § 5 Buchstabe i der Teilungserklärung niedergelegten Regelung unterscheiden.
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